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"Digitalisierung der Arbeitswelt" ist nicht nur ein Schlagwort sondern eine Tatsache. ​Diese Entwicklung beeinflusst auch die Tätigkeit der Rechtsanwälte. Viele Kunden schätzen es, digitale Technologien in ihrem Alltag einzusetzen.

Wir setzen bereits heute auf elektronische Kommunikation mit Behörden mit elektronisch signierten Eingaben und Dokumenten im Zivilrecht und im Strafrecht (Art. 130 ZPO; Art. 110 StPO) sowie zunehmend auf digitale Aktenführung.

Auf Wunsch unserer Klientschaft erfolgt auch die Kommunikation zwischen Anwalt und Klient/in in elektronischer Form. Ihr Vorteil: mehr Effizienz, kürzere Reaktionszeiten, keine Papierberge, tiefere Kosten.

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