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- Ein Mandatsverhältnis entsteht erst mit Vollmachterteilung. Die Zustellung oder Übergabe von Akten oder dgl. bedeutet nicht 

  die Annahme des Mandats durch den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin.

 

- Das Honorar wird in der Regel nach Stundenaufwand bemessen. Es wird individuell vereinbart und ein einer  Honorarvereinbarung

  schriftlich festgehalten. Die Höhe des Stundenhonorars liegt zwischen CHF 230.00 - CHF 330.00 (zuzügl. Mehrwertsteuer). Die

  Erstbesprechung wird grundsätzlich ebenfalls verrechnet.

 

- Vergfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, klären Sie direkt mit der Versicherung ab, ob diese die Anwalts- und

  Verfahrenskosten im Ihrem konkreten Fall übernimmt.

- Unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 117 ZPO) können Sie in Verfahren vor Zivil- und Verwaltungsbehörden die unentgeltliche

  Rechtspflege beantragen.Diese umfasst die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen, von Gerichtskosten und von

  Anwaltskosten. 

- In Strafverfahren haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine amtliche Verteidigung (Art. 132 StPO). Unter den 

  Voraussetzungen von Art. 130 StPO muss Ihnen zwingend eine notwendige Verteidigung zur Seite gestellt werden.

- Sobald es Ihnen möglich ist, sind Sie verpflichtet, dem Staat die von diesem erbrachten Geldleistungen zurück zu bezahlen.

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