Andreas Wehrle
lic. iur. Rechtsanwalt
Bielstrasse 9
Centralhof
CH-4502 Solothurn
Tel. +41 32 621 47 57
Fax +41 32 621 47 59
A D V O K A T U R

- Ein Mandatsverhältnis entsteht erst mit Vollmachterteilung. Die Zustellung oder Übergabe von Akten oder dgl. bedeutet nicht
die Annahme des Mandats durch den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin.
- Das Honorar wird in der Regel nach Stundenaufwand bemessen. Es wird individuell vereinbart und ein einer Honorarvereinbarung
schriftlich festgehalten. Die Höhe des Stundenhonorars liegt zwischen CHF 230.00 - CHF 330.00 (zuzügl. Mehrwertsteuer). Die
Erstbesprechung wird grundsätzlich ebenfalls verrechnet.
- Vergfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, klären Sie direkt mit der Versicherung ab, ob diese die Anwalts- und
Verfahrenskosten im Ihrem konkreten Fall übernimmt.
- Unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 117 ZPO) können Sie in Verfahren vor Zivil- und Verwaltungsbehörden die unentgeltliche
Rechtspflege beantragen.Diese umfasst die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen, von Gerichtskosten und von
Anwaltskosten.
- In Strafverfahren haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine amtliche Verteidigung (Art. 132 StPO). Unter den
Voraussetzungen von Art. 130 StPO muss Ihnen zwingend eine notwendige Verteidigung zur Seite gestellt werden.
- Sobald es Ihnen möglich ist, sind Sie verpflichtet, dem Staat die von diesem erbrachten Geldleistungen zurück zu bezahlen.